Startseite > Piloten-Infos > Gebühren 27.05.11

Landeentgelte:

Die Landeentgelte (Stand 01.06.2011) richten sich nach der Lärmschutzkategorie (LK A / LK B / LK C) und des maximal zulässigen Abfluggewichtes. Sofern Ihr Flugzeug noch nicht bei uns im Computer registriert ist, möchten wir Sie bitten, die entsprechenden Unterlagen bei der Bezahlung der Landegebühren mitzubringen. Schulungs- und Einweisungsflüge sind ermäßigt:

max. Abfluggewicht MTOW
(alle Preise in € und incl. MwSt)
LK A (erhöhter Schallschutz) LK B (Lärmschutz)
normale Flüge
Schulungs- und Einweisungsflüge
normale Flüge
Schulungs- und Einweisungsflüge
bis 1.000 kg
6,60
5,00
9,70
7,00
1.001 - 1.200 kg
8,70
5,70
12,00
8,10
1.201 - 1.400 kg
11,50
7,70
15,60
11,00
1.401 - 1.600 kg
15,60
11,00
22,00
14,60
1.601 - 2.000 kg
17,80
12,00
24,50
15,70
je weitere angefangene 1.000 Kg
+9,20
+5,30
+12,70
+7,40


Lärmschutzkategorie C (ohne Lärmzeugnis)

Der vom Luftfahrzeug ausgehende maximale Lärmpegel überschreitet Lärmgrenzwerte der Lärmkategorie B. Für die in Lärmkategorie C einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt die Landegebühr: Kategorie "B" plus 40%.

Bereitstellungsgebühr:

Für die Benutzung des Flugplatzes außerhalb der veröffentlichten festen Betriebszeiten ist eine Bereitstellungsgebühr an die Flugplatz GmbH zu entrichten. Die Entrichtung einer Landegebühr bleibt davon unberührt. Die Bereitstellungsgebühr beträgt für jede angefangene 1⁄2 Stunde:

Sonderabfertigung Montag-Freitag:

Nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang: 20, 00 € (ohne Befeuerung)
Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang: 30,00 € (mit Befeuerung)

Sonderabfertigung Samstag, Sonn- und Feiertag:

Nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang: 40,00€ (ohne Befeuerung)
Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang: 50,00€ (mit Befeuerung)

Die Bereitstellungsgebühr wird auch dann fällig, wenn Start oder Landung trotz Anforderung entfällt. Die Anmeldung einer Sonderabfertigung (Spätabfertigung) muss mindestens 9 Stunden vor der beabsichtigten An- oder Abflugzeit angemeldet werden. Eine Sonderabfertigung im Sinne einer Frühabfertigung, ist am Vortag während der regulären Betriebszeit anzumelden. Starten oder Landen während der Bereitstellungs- und/oder Beleuchtungszeit mehrere Luftfahrzeuge eines Halters oder eines Luftfahrtunternehmens, so werden Bereitstellungs- und/ oder Landebahnbefeuerungsgebühren nur einmal fällig.

Abstellgebühren im Freien (pro Nacht):

Wenn Sie Ihr Luftfahrzeug über Nacht bei uns abstellen möchten, so ergeben sich die folgenden Gebühren:
  • Luftfahrzeuge: 0,40 € pro angefangene 100 Kg MTOW
  • Bitte sprechen Sie uns wegen der Verfügbarkeit und den Kosten eines Hallenabstellplatzes im Vorfeld Ihrer Reise an.

Zahlungsmöglichkeiten:

Wir bieten für Sie die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:
  • Barzahlung
  • EC-Karten-Terminal mit Geheimnummer
  • Alle gängigen Kreditkarten (Visa, Master Am.E. etc.)
  • Einzugsverfahren (Für "Frequent-Flyer" bieten wir die monatliche Abrechnung aller entstehenden Landeentgelte, Abstellgebühren, Treibstoffkosten usw. an. Für nähere Informationen sprechen Sie bitte die Flugleitung an)